Planauskunft

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Planauskunft ist Pflicht

Bei Tiefbauarbeiten im Bereich von Versorgungsleitungen und Stromkabel hat zwingend eine Planauskunft über das Zeichenbüro der Stadtwerke Weinheim zu erfolgen.

Beachten Sie

Die Erkundigungspflicht ist die wichtigste Voraussetzung für das sichere Arbeiten an Versorgungsleitungen und Stromkabel, einschließlich an Hausanschlussleitungen!
Die Planauskunft bezieht sich immer auf die aktuelle, unmittelbar anstehende Baumaßnahme und ist in der Regel 4 Wochen gültig.

Leitungsschutzanweisung

Im folgenden Merkblatt wird auf die wesentlichen Pflichten des Bauausführenden Bezug genommen und diesem konkrete Handlungsanweisungen zur Ausübung der Arbeiten und zum Verhalten bei Beschädigung einer Versorgungsleitung zu geben.

Kontakt

Tel.: 06201 / 106-136
E-Mail: planauskunft@sww.de

So nah – so gut.