Meldungen

Ist Ihnen unser Abbuchungsbetrag unbekannt?

Sollte bei Ihnen die Energiepreisbremse greifen, wird vom monatlichen Abschlagsbetrag, die monatliche Entlastungszahlung aus den Energiepreisbremsen zum Abzug gebracht und die Differenz wird bei Ihnen abgebucht. Über die Höhe der monatlichen Entlastungszahlung haben wir Sie separat informiert.

Sie warten auf Ihre Schlussabrechnung?  

Die Abrechnungen verzögern sich aufgrund der Umsetzung der komplexen Preisbremsengesetze. Wir bitten um Verständnis.

Abschlag gestiegen, trotz Guthaben?

Erhalten Sie zu Anfang oder Mitte eines Jahres von uns eine Jahresverbrauchsabrechnung wurden Preissteigerungen in Ihren monatlichen Abschlagszahlungen bisher nicht berücksichtigt. Die Neuberechnung des monatlichen Abschlagbetrages berechnet sich nach den aktuellen Preiskonditionen in Ihrem Vertrag, sowie der Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers. Daher kann es trotz Guthaben in der Jahresverbrauchsabrechnung zu steigenden Abschlagsforderungen kommen.

Weitere Meldungen

Aktuelle Verkehrsinformationen finden Sie auf der Webseite der Stadt Weinheim

 

So nah – so gut.