CO2-Bepreisung für die Sektoren Wärme und Verkehr ab 2021

Das Klimaschutzgesetz und das Brennstoffhandelsemissionsgesetz (BEHG) sind seit Dezember 2019 in Kraft. Die Auswirkung deren Umsetzung betrifft alle Endverbraucher und damit auch die Kunden der Stadtwerke Weinheim.

Über einen nationalen CO2-Emissionshandel erhält der Ausstoß von Treibhausgasen beim Heizen und Autofahren einen Preis. Unternehmen, die mit Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel handeln, müssen ab 2021 dafür einen CO2-Preis bezahlen. Sie werden verpflichtet, für den Treibhausgas-Ausstoß, den ihre Produkte verursachen, Verschmutzungsrechte in Form von Zertifikaten zu erwerben. Das geschieht über den neuen nationalen Emissionshandel. Die Maßnahme ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung. Der Bundestag hat die Maßnahme am 9. Oktober 2020 beschlossen. Im Laufe des vierten Quartals 2020 werden Bundestag und Bundesrat die Details der Umsetzung für das nationale Emissionshandelssystem (EHS) festlegen.

Ziel der Bepreisung ist es, Anreize für den Klimaschutz zu schaffen, indem klimaschädliches Heizen und Autofahren teurer werden. Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, den CO2-Preis schrittweise anzuheben. Für 2021 ist der Preis pro Tonne auf 25 Euro festgelegt; danach steigt er schrittweise auf 55 Euro im Jahr 2025. Nach dieser Einführungsphase bildet sich dann der Preis am Markt, je nach Angebot und Nachfrage. Denn dann müssen die Verschmutzungsrechte (Zertifikate) per Auktion ersteigert werden. Die Gesamtmenge der Zertifikate für den CO2-Ausstoß wird entsprechend den Klimazielen begrenzt.

Was ist der CO2-Preis?
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Antworten auf die wichtigsten Fragen (FAQ)

 

Wie wirkt sich die CO2-Bepreisung im Jahr 2024 auf meinen Gaspreis aus?

Für das Jahr 2024 beträgt der CO2-Preis pro verbrauchter Kilowattstunde Gas 0,8163 Cent netto. Der CO2-Preis für Benzin, Heizöl und Gas steigt ab dem 1. Januar 2024 auf 45,00 Euro pro Tronne. Das sieht das Ergebnis der intensiven Haushaltsverhandlungen vor. Bundestag und Bundesrat haben am 15. Dezember 2023 das entsprechende Haushaltsfinanzierungsgesetz beschlossen. Ursprünglich war geplant, dass der CO2-Preis ab dem 1. Januar 2024 auf 40,00 Euro pro Tonne steigt.

Bei Kunden mit einem Biogas-Produkt fällt für den biogenen Anteil in Höhe von 10 Prozent keine CO2-Bepreisung an.

Warum muss für CO2-Emissionen bezahlt werden?

Weil CO2-Emissionen wesentlicher Treiber der Klimaerwärmung sind und es für den Erhalt der Lebensqualität auf unserem Planeten wichtig ist, diesen Ausstoß zu reduzieren. Deutschland hat sich deshalb auf europäischer Ebene zu ehrgeizigen Klimaschutzzielen verpflichtet. Diese gilt es nun auch zu erreichen.

Dadurch, dass die Emissionszertifikate von den Energiehandelsunternehmen gekauft werden müssen, können Heizen und Autofahren teurer werden. Ziel ist, Verbraucher dazu zu motivieren, entweder auf klimaschonende Alternativen umzusteigen oder weniger zu verbrauchen.

CO2 – Kohlenstoffdioxid – ist eines von mehreren Treibhausgasen: Lachgas und Methan zum Beispiel gehören auch zu den Klimakillern. Als einheitliche Bezugsgröße haben sich Verantwortliche deshalb auf die Einheit „CO2-Äquivalent“ verständigt.

Wen betrifft diese Art der Emissions-Bepreisung?

Die Bepreisung betrifft künftig alle, die fossile Treib- und Brennstoffe in Deutschland kaufen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist das neu. Erhoben wird der CO2-Preis von demjenigen, der den Energieträger in Verkehr bringt.

Damit dehnt die Bundesregierung den Kreis derer aus, die schon seit 2005 für ihren CO2-Ausstoß Emissionszertifikate kaufen müssen, nämlich große Industriebetriebe, Kraftwerke und Fluggesellschaften. 

Mit der CO2-Bepreisung macht Deutschland einen weiteren wichtigen Schritt für den Klimaschutz in den Bereichen Wärme und Verkehr.

Welche Auswirkungen hat die CO2-Bepreisung für Wärme und Verkehr auf die Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Weinheim?

Gas und Wärme können teurer werden – je nachdem, wie sich die Beschaffungskosten am Markt entwickeln. Den CO2-Preis müssen wir als Energielieferant unseren Endverbrauchern berechnen; wir sind diejenigen, die den Energieträger in den Verkehr bringen. 

Denn Ziel der Maßnahme ist es ja, klimaschädliche Energieträger zu verteuern, um Menschen anzuregen, weniger zu verbrauchen oder auf klimaschonende Alternativen umzusteigen. Denn um die Klimaerwärmung abzubremsen, muss der Ausstoß klimaschädlicher Emissionen sinken. Das ist sinnvoll: Es dient dem Erhalt unserer Lebensqualität. 

Welche Energieträger betrifft die CO2-Bepreisung?

Es geht vor allem um alle fossilen Energieträger für Wärme und Mobilität: Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, alle fossilen Treibstoffe wie Diesel, Normal- und Superbenzin, außerdem um Kohle.

Ab wann gelten die Regelungen für den nationalen Emissionshandel?

Am 1. Januar 2021 geht es los. Die neuen Regelungen sehen vor, dass ab diesem Zeitpunkt je Tonne CO2-Ausstoß 25 Euro an Emissionsrechten erworben werden müssen. Danach steigen die Preise jährlich bis 2025, dann gelten 55 Euro je Tonne. Ab 2026 werden diese festen Preise je Tonne CO2 durch ein freies Handelssystem abgelöst.

Ich beziehe ein Erdgasprodukt mit Biogasanteil – muss nun für das Gesamtprodukt ein CO2-Ausgleich organisiert werden?

Nein, der Anteil an nachwachsenden Rohstoffen am Gesamtprodukt wird herausgerechnet – das gilt für Brennstoffe genauso wie für Treibstoffe. Maßgeblich für den Zertifikate-Erwerb ist immer die tatsächliche Emission eines Produktes an klimarelevanten Gasen.

Beispiel für 2021: Beziehen Sie 10 Prozent Biogas mit Ihrer Gaslieferung, fällt für diesen Anteil keine CO2-Bepreisung an.

Wird klimaneutrales Gas (zero Gas) auch bepreist?

Da das bezogene Gas (Ökogas) fossiles Erdgas ist, dessen CO2-Emmissionen durch CO2-Kompensationsprojekte (wie zum Beispiel Zertifikate, die durch Pflanzung von Bäumen, eine CO2-Kompensation garantieren) kompensiert wird, wird der Gasbezug voll belastet.

So nah – so gut.