Verträge

Strom

Die Verträge der Stadtwerke Weinheim GmbH basieren auf den gesetzlichen ‎Vorgaben, insbesondere auf EnWG, Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) und ‎der Stromnetz-entgeltverordnung (StromNEV), sowie der Niederspannungs‎anschlussverordnung NAV).‎ Die hier veröffentlichten Vertragstexte einschließlich der AGB und der weiteren Anlagen dürfen ausschließlich für Vertragsschlüsse mit den Stadtwerken Weinheim GmbH verwendet werden. Jede andere Verwendung - auch in Auszügen oder Teilen - ist verboten.

Netznutzungsvertrag für Lieferanten und Endkunden
Hier finden sie den einheitlichen Netznutzungsvertrag, vorgegeben von der BNetzA gemäß Beschluss BK6-20-160 vom 21.12.2020, gültig ab 01.04.2022 mit Anlagen:
Netznutzungsvertrag

Anlage a: EDI-Vereinbarung

Anlage b: Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung

Anlage c: Zuordnungsvereinbarung

Kontaktdatenblatt: Kontaktdatenblatt VNB Strom

Stromsteuererlaubnisschein: Stromsteuer_Erlaubnisschein_Versorger_SWW

Nachweis für Wiederverkäufer: 
Nachweis Wiederverkäufer bis 10.03.2027

Messstellenbetreiberrahmenvertrag
Hier finden Sie den einheitlichen Messtellenbetreiberrahmenvertrag, vorgegeben von der BNetzA (Az. BK6-17-042, Beschluss vom 23.08.2017)
BK6_17_0042_Lesefassung MSB-RV Strom.pdf

für die Rolle grundzuständiger Messstellenbetreiber Strom:
Vereinbarung zur Abrechnung des Messstellenbetriebs von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen zwischen Lieferanten und gMSB:

Abrechnungsvereinbarung

Kontaktdatenblatt MSB Strom

 

Gas

Die veröffentlichten Verträge Gas regeln die Versorgung von Abnahmestellen in unserem Versorgungsgebiet per Netznutzung. Sie enthalten den Lieferantenrahmenvertrag und den Anschlußnutzungsvertrag mit Anlagen.
Die hier veröffentlichten Vertragstexte einschließlich der AGB und der weiteren Anlagen dürfen ausschließlich für Vertragsschlüsse mit den Stadtwerken Weinheim GmbH verwendet werden.
Jede andere Verwendung - auch in Auszügen oder Teilen - ist verboten.

Lieferantenrahmenvertrag nach KoV XIII
Netzanschlussvertrag (ab Mitteldruck)

Nachweis für Wiederverkäufer:
Nachweis Wiederverkäufer bis 10.03.2027

Nachweis der Anmeldung als Lieferer von Erdgas: Hauptzollamt_Anmeldung_Lieferer_Erdgas

Kontaktdatenblatt: Kontaktdatenblatt Gas

Messstellenbetreiberrahmenvertrag
Hier finden Sie den einheitlichen Messtellenbetreiberrahmenvertrag, vorgegeben von der BNetzA (Az. BK7-17-026, Beschluss vom 23.08.2017)
BK7_17_0026_Lesefassung MSB-RV Gas.pdf
Mindestanforderungen an Daten

 

NDAV

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV)

Als rechtliche Grundlage für einen Versorgungsvertrag zwischen Versorger und einem Anschlussnehmer wird die (NDAV) herangezogen.

Wir weisen darauf hin, dass unsere Kunden sich in jedem Falle über die einzelnen Bestimmungen informieren sollen.
Für eine Beratung steht Ihnen auf jeden Fall die Betriebsleitung Gas sowie die Energieberatung zur Verfügung.
Die Broschüre erhalten Sie unter Telefon-Nr. 106-100.

Technische Richtlinien
Informationen über Zusätzliche technische Richtlinien für Gasinstallationsarbeiten im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Weinheim GmbH finden Sie hier:

Technische Richtlinien Erdgas
Ergänzende Bestimmungen NDAV
NDAV Anschlussverordnung 

Technische Mindestanforderungen zum Netzzugang gemäß § 19 EnWG

Mindestanforderungen an die Messeinrichtung in der Gasversorgung

Als technische Mindestanforderungen zum Netzzugang gelten bis auf weiteres die jeweils gültigen gesetzlichen und behördlichen oder sonstigen einschlägigen Vorschriften. Für Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung von Gasnetzen und -anlagen sind weiterhin die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die DVGW-Richtlinien und die DIN-Normen anzuwenden.

Alle gesetzlichen Regeln und Vorschriften bestehen für Gasnetze mit Gasen nach dem DVGWArbeitsblatt G 260, 2.Gasfamilie.

Die technischen Mindestanforderungen sind enthalten im DVGW-Arbeitsblatt G 2000, das wiederum auf folgende Gesetze, Richtlinien und Verordnungen verweist:

- zweites Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftrechts (EnWG)

- Gesetz über das Mess- und Eichwesen (Eichgesetz)

- Richtlinie 2003/55/EG (Beschleunigungsrichtlinie Gas)

- Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzzugangsverordnung GasNZV)

- Niederdruckanschlussverordnung - NDAV

- DVGW-Regelwerk.

So nah – so gut.