Preisstand: 01.01.2023
Unsere Verantwortung für den Klimaschutz wächst mit dem bewussten Umgang natürlicher Ressourcen. Deshalb bieten wir unseren Kunden das innovative Produkt Woinemer biogas an.
Alle Vorteile auf einen Blick:
- Beimischung von 10 Prozent Biogas
- Förderung des Klimaschutzes
- Mit Woinemer biogas erfüllen Sie zu zwei Dritteln die neuen Anforderungen des Erneuerbare-Wärmeenergie-Gesetzes (EWärmeG) Baden-Württemberg für Bestandsgebäude. Kombiniert mit dem Sanierungsfahrplan BW, einer standardisierten Sanierungsberatung für Immobilienbesitzer, werden die gesetzlichen Vorgaben vollständig erfüllt.
- Flexible Verbrauchsstufen
- Leistungsstarker Service vor Ort
Vertragsdetails:
- Unser umweltbewusstes Gasprodukt
- Erstlaufzeit von 12 Belieferungsmonaten
- Kündigungsfrist jeweils 1 Monat nach Ablauf der Erstlaufzeit
- Keine Preisgarantie
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Woinemer biogas
vorteilhaft bis zu einem Jahresverbrauch von 9600 kWh |
Netto |
Brutto |
Arbeitsspreis (Cent/kWh) |
16,17 |
17,30 |
Servicepauschale (Euro/Monat) |
5,00 |
5,35 |
Woinemer biogas
vorteilhaft ab einem Jahresverbrauch von 9601 kWh |
Netto |
Brutto |
Arbeitsspreis (Cent/kWh) |
15,17 |
16,23 |
Servicepauschale (Euro/Monat) |
13,00 |
13,91 |
Woinemer biogas
vorteilhaft ab einem Jahresverbrauch von ca. 82571 kWh |
Netto |
Brutto |
Arbeitsspreis (Cent/kWh) |
14,97 |
16,02 |
Servicepauschale (Euro/Monat) |
26,50 |
28,36 |
Leistungspreis pro kW ab dem 48ten kW (Euro/kW/Monat) |
0,75 |
0,80 |
Bruttopreise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sind kaufmännisch gerundet.
Arbeitspreise gerundet inkl. Erdgassteuer von derzeit 0,55 Cent/kWh sowie den geltenden CO2-Preis gemäß Punkt 6.3.2 und die Gasspeicherumlage gemäß Punkt 6.3.1 der AGB.
(Die Erdgassteuer wird für 90% des Gesamtverbrauchs berechnet. Der Anteil von 10% Biogas ist von der Erdgassteuer befreit.)
Bei einer Änderung
der Steuersätze oder sonstigen durch Gesetz auferlegten Abgaben ändern
sich die Preise entsprechend. Im Entgelt enthalten ist ferner die
Konzessionsabgabe im Rahmen der Konzessionsabgabenverordnung (KAV)
vom 09.01.1992 (zuletzt geändert durch das Neunte Euroeinführungsgesetz
vom 10.11.2001). Die Konzessionsabgabe wird an die Stadt Weinheim
nach den Höchstsätzen entrichtet.
Der Kunde braucht sich nicht für „mini“, „midi“ oder „maxi“ zu
entscheiden – abhängig von seinem tatsächlichen Verbrauch
wird immer mit dem für ihn günstigsten Preis abgerechnet.
Der Bezug von „Woinemer biogas“ außerhalb des Versorgungsgebiets
der Stadtwerke Weinheim GmbH ist derzeit nicht möglich.
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