Woinemer Biogas - Energie, die nachwächst

Für Umweltbewußte:
Woinemer Biogas! Ihr Beitrag zum Klimaschutz ! ab 6,40 6,40 Cent/kWh **

Unsere Verantwortung für den Klimaschutz wächst mit dem bewussten Umgang natürlicher Ressourcen. Deshalb bieten wir unseren Kunden das innovative Produkt Woinemer Biogas an.

Alle Vorteile auf einen Blick:
- Beimischung von 10 Prozent Biogas
- Förderung des Klimaschutzes
- Erfüllung der neuen Anforderungen des
  Erneuerbare-Wärmeenergie-Gesetzes
  (EWärmeG Baden-Württemberg) für Bestandsgebäude
- Flexible Verbrauchsstufen
- Leistungsstarker Service vor Ort

Woinemer BioGas
vorteilhaft bis zu einem Jahresverbrauch von 9600 kWh
  Netto Brutto
Arbeitsspreis Cent/kWh 6,58* 7,83**
Servicepauschale Euro/Monat 5,00 5,95
Woinemer BioGas
vorteilhaft ab einem Jahresverbrauch von 9601 kWh
  Netto Brutto
Arbeitsspreis Cent/kWh 5,58* 6,64**
Servicepauschale Euro/Monat 13,00 15,47
Woinemer BioGas
vorteilhaft ab einem Jahresverbrauch von ca. 81001 kWh
  Netto Brutto
Arbeitsspreis Cent/kWh 5,38* 6,40**
Servicepauschale Euro/Monat 26,50 31,54
Leistungspreis pro kW ab dem 48ten kW Euro/kW/Monat 0,75 0,89
Preisblatt für "Woinemer Biogas", ausgewiesen in Euro mit dem aktuellen Mehrwertsteuersatz von 19% (etwaige Änderungen vorbehalten): Woinemer Biogas Preisblatt, Vertrag Woinemer Biogas, Woinemer Biogas AGBs, Weiterer Informationen: Flyer Biogas

Sie wollen mit "Woinemer Biogas" sparen?
Bestellen Sie in wenigen Schritten über unser Online-Formular oder oder kontaktieren Sie unsere Kundenberater unter der Telefonnummer 06201 106-301 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: kundenservice@sww.de und bestellen Sie noch heute Ihr unverbindliches Angebot.
**) Bruttopreise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 % und sind kaufmännisch gerundet.
*) Arbeitspreise gerundet incl. Erdgassteuer von derzeit 0,55 Cent/kWh.
(Die Erdgassteuer wird für 90% des Gesamtverbrauchs berechnet. Der Anteil von 10% Biogas ist von der Erdgassteuer befreit.)
Bei einer Änderung der Steuersätze oder sonstigen durch Gesetz auferlegten Abgaben ändern sich die Preise entsprechend. Im Entgelt enthalten ist ferner die Konzessionsabgabe im Rahmen der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) vom 09.01.1992 (zuletzt geändert durch das Neunte Euroeinführungsgesetz vom 10.11.2001). Die Konzessionsabgabe wird an die Stadt Weinheim nach den Höchstsätzen entrichtet.
Der Kunde braucht sich nicht für „mini“, „midi“ oder „maxi“ zu entscheiden – abhängig von seinem tatsächlichen Verbrauch wird immer mit dem für ihn günstigsten Preis abgerechnet.
Der Bezug von „Woinemer BioGas“ außerhalb des Versorgungsgebiets der Stadtwerke Weinheim GmbH ist derzeit nicht möglich. Voraussetzung für den Bezug von „Woinemer Biogas“ ist das Vorliegen einer Einzugsermächtigung.

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